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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Das Kolumbarium

Veröffentlicht am
Kolumbarium
©  jubild / pixabay.com

Die Bestattung von Urnen hat in Europa eine jahrtausendealte Tradition, denn erst als sich das Juden- und später das Christentum ausbreiteten, wurden Verbrennungen verboten. In der Frühzeit war das Einäschern die häufigste Bestattungsart für Verstorbene.

Was ist ein Kolumbarium?

Kolumbarien sind Räume oder ganze Gebäude, die an den Wänden einzelne kleine Kammern haben, in denen jeweils eine Urne beigesetzt wird. Kolumbarien sind meist keine für sich stehenden Gebäude, sondern gehören zu einem Friedhof und stehen auf dessen Gelände. Da das Christentum das Verbrennen der Verstorbenen eigentlich verbietet, sind diese Friedhöfe meist nicht in kirchlicher sondern in staatlicher Hand.

Geschichte der Kolumbarien in Deutschland

Bereits 1878 wurde in Deutschland das erste Krematorium eröffnet. Es stand in Gotha und hatte eine eigene etwa 50 Meter lange Halle, in der die Urnen der Verstorbenen beigesetzt wurden. Doch dieser Platz war schnell voll. Schon 1892 standen nicht mehr genügend Urnengräber in der Halle zur Verfügung, so dass ein eigenständiges Kolumbarium gebaut wurde. Dem Kolumbarium in Gotha folgten in den kommenden Jahren Kolumbarien in Wiesbaden, Stuttgart, Leipzig und Berlin.

Kolumbarien heute

Immer mehr Menschen wünschen sich, nach ihrem Tod eingeäschert zu werden. Auch die Kirche hat diesen Trend erkannt und erlaubt mittlerweile auf den meisten kirchlichen Friedhöfen die Urnenbestattung. So eröffnete 2004 in Krefeld das erste Kolumbarium auf einem christlichen Friedhof – er gehört zur Pfarrkirche Erscheinung Christi. Zwei Jahre später folgte die Aachener Grabeskirche St. Josef und auch die Erfurter Allerheiligenkirche verfügt mittlerweile über ein eigenes Kolumbarium. Die Tendenz ist also steigend.
Auf staatlichen Friedhöfen ist eine Urnenbestattung ohnehin erlaubt und auf privaten Friedhöfen meist sogar vorgeschrieben. Wobei beispielsweise auf Naturfriedhöfen die Asche der Verstorbenen oft auch ohne Urne beigesetzt werden darf.