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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Die Betreuungsverfügung

Veröffentlicht am
Betreuungsverfügung
© Rainer Sturm / Pixelio.de

Solange man selbst noch gesund im Leben steht, verdrängt man gern, wer verantwortlich sein soll, wenn man einmal auf Betreuung angewiesen ist. Wer will sich schon mit der Frage befassen, was mit ihm geschieht, wenn er im Alltag auf die Hilfe und Fürsorge anderer angewiesen ist. Eine Betreuungsverfügung bietet jedoch genau die Möglichkeit, in frühen Jahren eigene Interessen und Wünsche für den Fall einer später notwendigen Betreuung festzuschreiben.

Ihre Wünsche können Sie in einer Betreuungsverfügung regeln

Eine Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung, die sich an das Betreuungsgericht und den von Ihnen vorgeschlagenen späteren Betreuer richtet. Der Wille, den Sie in Ihrer Betreuungsverfügung kundtun, ist für das Gericht und den Betreuer maßgebend, solange er nicht Ihrem eigenen Wohl entgegensteht. So können Sie neben Ihrem Wunschbetreuer ganz konkret Ihre Vorstellungen darlegen, für den Fall, dass Sie nach einem Unfall oder bei einer schweren Erkrankung plötzlich betreuungsbedürftig werden sollten. Diese Vorstellungen umfassen unter anderem den Ort und die Art Ihrer späteren Pflege. Und natürlich können Sie auch andere private Wünsche, wie zum Beispiel Geschenke an Angehörige und Freunde, in die Betreuungsverfügung mit aufnehmen. Wenn Sie ein Testament verfassen, müssen Sie testierfähig sein, damit es gültig ist. Bei einer Betreuungsverfügung ist es ähnlich. Obwohl nicht zwingend erforderlich, sollten Sie Ihre Betreuungsverfügung, verfassen, solange Sie geschäftsfähig sind. So können Sie eventuell auftretenden juristischen Konflikten Ihrer Angehörigen schon im Vorfeld entgegenwirken.

Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht sinnvoll kombinieren

Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie ganz deutlich Ihre Wünsche dar, an denen sich später das Gericht und der Betreuer orientieren müssen. Sinnvoll ist es, Ihre Betreuungsverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. Ihre Vorsorgevollmacht können Sie übrigens jederzeit widerrufen. Die Kombination beider Dokumente ist sehr sinnvoll: Sollten einzelne Punkte in der Vorsorgevollmacht unwirksam sein, kann eine Betreuungsverfügung Aufschluss darüber geben, welche Entscheidung Sie für die jeweilige Situation getroffen haben. Das bietet Ihnen die Chance, Ihre persönlichen Wünsche bei Betreuungsbedürftigkeit bestmöglich durchzusetzen. Muster für beide Dokumente finden Sie auch in unserem kostenlosen Downloadbereich.